FRGBDEChineseIT

Isolierter Mitarbeiter einer ausländischen Firma in Frankreich


Das französische Recht bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit Mitarbeiter in Frankreich zu beschäftigen, ohne eine Filiale oder Betriebsstätte in Frankreich zu unterhalten. Es handelt sich bei diesen Mitarbeitern um einen so genannten  RFE (représentant de firme étrangère) oder "isolierten  Arbeitnehmer". Dieser  voll anerkannte  Status gibt  Ihrem französischen Mitarbeiter alle sozialen Vorteile, wie dies in einem innerfranzösischen Arbeitsverhältnis der Fall ist.

Allerdings ist der RFE kein Handelsvertreter, sondern ein Angestellter des ausländischen Unternehmens, welcher Kundenkontakte aufnimmt und pflegt und die Produkte des Unternehmens präsentiert. Er ist also mehr ein Ansprechpartner für Frankreich und ein Bindeglied zwischen den französischen Kunden und Ihrem Unternehmen. Er  darf jedoch auf keinen Fall weder eine Verkaufstätigkeit ausüben, noch Entscheidungsvollmachten besitzen.

Der Status des RFE wurde im Laufe des Jahres 2004 von dem Gesetzgeber erheblich reformiert.
Dies um diese Art von Anstellungsverhältnis attraktiver und leichter zugänglich zu machen.  Vor allem, dadurch dass die Zahlungshaftung für die Sozialbgaben nun auch bei diesem Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber liegt. 
 
Über die Jahre hat GITS viele Firmen aus Deutschland und  aus der ganzen Welt begleitet, die mit dieser Lösung auf dem französischen Markt angefangen  haben, und die nach einer gewissen Zeit und einem interessanten Wachstum oft eine eigene Filiale gegründet haben.

Die Tätigkeit als  "représentant de firme étrangère" ist auf jeden Fall ein gutes Sprungbrett für eine internationale Tätigkeit sowohl von Seiten Arbeitgeber als auch von Seiten  Arbeitnehmer.