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Profitieren Sie von unserer Erfahrung


GITS verfügt über langjährige Erfahrung mit Arbeitgebern aus der ganzen Welt und zahlreichen  französischen  Unternehmen. Wir informieren Sie gerne über alle administrativen Aspekte der Gehaltsabrechnung in Frankreich und helfen Ihnen den Arbeitsvertrag auszuwählen, der für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist.


Das französische Recht bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit einen Mitarbeiter in Frankreich zu beschäftigen, ohne ein permanentes Büro in Frankreich oder Europa zu unterhalten. Dieser  RFE-Status (Représentant de firme étrangère) gibt  Ihrem französischen Mitarbeiter alle sozialen Vorteile, wie dies in einem innerfranzösischen Arbeitsverhältnis der Fall ist. Bedingung ist dass der Arbeitnehmer in Frankreich wohnhaft ist und falls er kein französischer Staatsbürger ist  über eine permanente Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verfügt.