GITS verfügt über langjährige Erfahrung mit Arbeitgebern aus der ganzen Welt und zahlreichen französischen Unternehmen. Wir informieren Sie gerne über alle administrativen Aspekte der Gehaltsabrechnung in Frankreich und helfen Ihnen den Arbeitsvertrag auszuwählen, der für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist.
Das französische Recht bietet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit einen Mitarbeiter in Frankreich zu beschäftigen, ohne ein permanentes Büro in Frankreich oder Europa zu unterhalten. Dieser RFE-Status (Représentant de firme étrangère) gibt Ihrem französischen Mitarbeiter alle sozialen Vorteile, wie dies in einem innerfranzösischen Arbeitsverhältnis der Fall ist. Bedingung ist dass der Arbeitnehmer in Frankreich wohnhaft ist und falls er kein französischer Staatsbürger ist über eine permanente Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verfügt.