Unternehmen, die im Ausland einer Geschäftstätigkeit nachgehen und dort gewerbliche Aufwendungen haben, können einen Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer stellen. In vielen Ländern kann die Mehrwertsteuer allerdings nur zurückerstattet werden, wenn das Unternehmen im eigenen Land zur Umsatzsteuer gemeldet ist. Außerdem darf das Unternehmen in den Ländern, in denen ein Antrag auf MWSt-Rückerstattung gestellt wird keiner MWSt-pflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Nimmt ein Unternehmen beispielsweise an einer Messe oder Austellung in Frankreich teil, so muss auf alle in Anspruch genommenen Leistungen eine Mehrwertsteuer von 19.6% entrichtet werden. Die bezahlte Mehrwertsteuer kann anschließend von den französischen Behörden zurückgefordert werden.
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Praktische Hinweise zur Stellung eines Antrages auf MWSt-Rückerstattung