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Praktische Hinweise


Machen Sie mit Hilfe von its Ihre Ansprüche geltend

its bietet Unternehmen die Möglichkeit die Mehrwertsteuer eines jeden Mitgliedslandes der Europäischen Union zurückzufordern. Dies kann allerdings nur unter der Bedingung erfolgen, dass das Unternehmen im eigenen Land zur Umsatzsteuer gemeldet ist und dass es in dem Land, in dem MWSt-Rückerstattung beantragt wird, keiner der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Tätigkeit nachging.


Welche Dokumente werden für einen Antrag auf Rückerstatttung der Mehrwertsteuer benötigt ? Was ist zu beachten ?

• Von den französischen Finanzbehörden werden nur Originalrechnungen akzeptiert. Die Rechnungen müssen auf den Namen des antragstellenden Unternehmens ausgestellt sein. Außerdem müssen die Rechnungen folgende Angaben enthalten:

     - Datum der Rechnungsausstellung
     - Nettoverkaufsbetrag
     - Prozentsatz der Mehrwertsteuer
     - Höhe des Mehrwertsteuerbetrages
     - Gesamtrechnungsbetrag
     - Beschreibung der Leistung
     - evtl. Zahlungsbescheinigung, z.B. eine Kopie des Schecks

• Eine Vollmacht, die its eine Rückforderung der Mehrwertsteuer in Ihrem Namen erlaubt. Die Vollmacht muss in der Landessprache der zuständigen Behörden verfasst sein.

• Eine Bescheinigung der MWSt-Registrierung des Unternehmens, ausgestellt durch die Finanzbehörde des betreffenden Landes. Diese muss eine Gültigkeit von noch mindestens einem Jahr haben.

• Der Rückerstattungsantrag muss vor dem 30. Juni des Jahres nach Rechnungsaustellung gestellt werden.