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Fiskalvertretung


Für ausländische Unternehmen ist es unerlässlich, seinen Kunden die gleichen Konditionen bieten zu können wie die bereits etablierte inländische Konkurrenz. Dazu gehört selbstverständlich, dass der Kunde Rechnungen erhält, die bereits die landesübliche Mehrwertsteuer beinhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine Tochtergesellschaft oder Filiale im betreffenden Land besteht, bzw. ein Fiskalvertreter ernannt wird.


Was ist ein Fiskalvertreter?

Ein Fiskalvertreter ist eine juristische Person, die in dem Land niedergelassen ist, in dem das Unternehmen MWSt-Registrierung beantragen möchte. Der Fiskalvertreter ermöglicht dem Unternehmen den direkten Ein- und Verkauf in Frankreich, als ob das Unternehmen dort tatsächlich eine Niederlassung hätte. Er wird vom betreffenden Unternehmen beauftragt dessen Interessen bei den französischen Behörden zu vertreten.


Aufgaben des Fiskalvertreters

- Erstellung der Berechnungen zur Zahlung der französischen Mehrwertsteuer, bzw. zur Rückerstattung der französischen Umsatzsteuer.
- Verwaltung eines französischen Bankkontos des vertretenen Unternehmens. Sämtliche   Transaktionen, die den Zuständigkeitsbereich des Fiskalvertreters betreffen, werden über dieses Konto abgewickelt.
- Repräsentation des Unternehmens im Ausland.
- Kompetente Vertretung des Unternehmens gegenüber den französischen Behörden. Ansprüche gegenüber diesen können somit bersser geltend gemacht werden.



Fälle, in denen die Ernennung eines Fiskalvertreters verpflichtend ist