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Besondere Fälle in denen ein Fiskalvertreter benötigt wird


Versicherungssteuer

Möchte eine ausländische Versicherungsgesellschaft Risiken auf französischem Boden absichern, verlangt das französische Finanzministerium die Ernennung eines Fiskalvertreters, der im Namen der ausländischen Versicherung die Steuern auf Versicherungsprämien abführt.

Anhand der Informationen der ausländischen Versicherungsgesellschaft führt der Fiskalvertreter jeden Monat in einer detaillierten Liste die Prämien, Steuern sowie die angewandten Versicherungssätze auf und leistet die entsprechenden Zahlungen an die französischen Finanzbehörden.
 


Der Verkauf von Immobilien und Aktien in Frankreich

Möchte ein ausländischer Staatsangehöriger seine französische Immobilie oder Aktien eines französischen Unternehmens verkaufen, ist er gesetzlich dazu verpflichtet einen Fiskalvertreter zu ernennen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.
 
Der Fiskalvertreter garantiert der betreffenden Finanzbehörde einen fehlerfreien Handlungsablauf; insbesondere deklariert er die exakte Höhe des möglichen Verkaufspreises.
Auch im Falle eines Rechtsstreits übernimmt der Fiskalvetreter die nötigen Schritte für seinen Mandanten.